Bei einer privaten, also nicht öffentlichen Feier müssen alle Teilnehmer/innen in einer persönlichen Beziehung zueinander oder zumindest zum Veranstalter stehen. Ist dies der Fall, musst du das Jugendschutzgesetz nicht beachten. Sollten aber auch Freundesfreunde (Freunde von Freunden, flüchtige Bekannte, Bekannte von Freunden) die Feier besuchen, welche du nicht kennst, handelt es sich nicht mehr um eine private Feier und das Jugendschutzgesetz muss umgesetzt werden.
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