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DARF ICH MIT 16 JAHREN EIN KOMMERZIELLES INTERNETCAFÉ IN DER STADT AUFSUCHEN?
>>> § 4 JuSchG

Du kannst ein Internetcafé besuchen. Sollten allerdings überwiegend Spiele auf den Computern zugänglich gemacht werden, so sind diese Einrichtungen eher als Spielhallen anzusehen und der Aufenthalt ist dir nicht erlaubt. Des Weiteren könnte das Internetcafé auch eine Gaststätte darstellen, dann wäre dir der Besuch im Zeitraum von 24:00 – 5:00 Uhr nicht gestattet.

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