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ICH RAUCHE IM JUGENDZENTRUM SHISHA MIT AROMATISIERTEM FRUCHTTABAK. IST DAS ERLAUBT?
Der Genuss von Tabakwaren ist aus Gründen des Jugendschutzes erst mit Erreichen der Volljährigkeit gestattet. Bist du über 18 Jahre alt, darfst du nach dem Jugendschutzgesetz rauchen. Bei Jugendzentren, Schulen, Theatern usw. handelt es sich aber um öffentliche Räume. In diesen Einrichtungen besteht ein vollständiges Rauchverbot für jede/n. Somit ist es dir nicht erlaubt, dort Shisha oder sonstige Tabakwaren zu konsumieren.

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