Broschüren:
#353 STREETBOOK - Alles unter Kontrolle
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DARF ICH ALS 17-JÄHRIGE ALKOPOPS TRINKEN?
>>> § 9 JuSchG
Es ist dir nicht gestattet. Jugendliche dürfen erst ab der Volljährigkeit branntweinhaltigen Alkohol konsumieren. Somit darfst du keine Alkopops zu dir nehmen, weil diese Branntweine enthalten.
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