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DARF ICH ALS 12-JÄHRIGE ZUM PINK-KONZERT?
>>> § 5 JuSchG

Popkonzerte werden in vielen Fällen als öffentliche Tanzveranstaltung eingestuft. Wenn dies der Fall ist, darfst du nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person ein solches Konzert besuchen. Informationen, ob die Veranstaltung als Konzert oder Tanzveranstaltung eingestuft wurde, erhältst du beim zuständigen Jugendamt. Wird das Konzert nicht als Tanzveranstaltung eingestuft, darfst du es auch ohne Begleitung besuchen.

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