zur Startseite

Broschüren: #353 STREETBOOK - Alles unter Kontrolle  |   Fragen stellen, Antworten erhalten  |  Mein Kind – K/ein Nazi!?  |  Pubertät  |  high oder frei?
Gesetze im Überblick  |  Adressen  |  Wir über uns  |  Impressum  |  Datenschutz




ICH BIN 16 JAHRE ALT UND MÖCHTE MIT MEINER ABSCHLUSSKLASSE EINE FEIER IN EINER GEMIETETEN GRILLHÜTTE VERANSTALTEN. IST DIES EINE ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG UND GILT SOMIT DAS JUGENDSCHUTZGESETZ?
>>> § 5 JuSchG

Auch hier ist maßgeblich, welcher Personenkreis an der Veranstaltung teilnimmt. Trifft sich ausschließlich der Klassenverband, kann noch von einer privaten Veranstaltung ausgegangen werden. Sobald aber noch weitere Personen hinzukommen, z. B. Bekannte aus anderen Schulen, wird das Treffen öffentlich und das Jugendschutzgesetz findet Anwendung.

Zurück zu den Fragen
Nach oben