Auch hier ist maßgeblich, welcher Personenkreis an der Veranstaltung teilnimmt. Trifft sich ausschließlich der Klassenverband, kann noch von einer privaten Veranstaltung ausgegangen werden. Sobald aber noch weitere Personen hinzukommen, z. B. Bekannte aus anderen Schulen, wird das Treffen öffentlich und das Jugendschutzgesetz findet Anwendung.
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