In der Regel sind Eltern personensorgeberechtigt. Sie haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen, den Aufenthalt und den Umgang zu bestimmen. Außerdem haben alle Kinder ein Anrecht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dies bezieht sich sowohl auf körperliche als auch auf seelische Gewalt.
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