Einen solchen Paragraphen gibt es im Gesetz nicht. Du hast als Kind bzw. Jugendliche/r keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld. Vereinbarungen über die Höhe kannst du mit deinen Eltern aushandeln. Sprich mit ihnen darüber, was du pro Woche oder pro Monat brauchst und für welche Lebensbereiche du das Geld benötigst. Das schafft Vertrauen. Es gibt verschiedene Tabellen, in denen Empfehlungen über die Höhe der Taschengeldzahlungen gemacht werden. Exemplarisch wird hier die Orientierungstabelle des Jugendamts Nürnberg abgebildet. Sie dient allerdings nur der Orientierung und ist nicht bindend.
TASCHENGELDEMPFEHLUNGEN:
Alter |
Betrag |
Unter 6 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 |
1 2 3 14 16 20 22 25 30 35 45 70 |
wöchentliche Auszahlung wöchentliche Auszahlung wöchentliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung monatliche Auszahlung |
Quelle: Vgl.
www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/taschengeld.pdf
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