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WIE VIEL TASCHENGELD STEHT MIR ZU? GIBT ES DAFÜR EINEN TASCHENGELDPARAGRAPHEN?
Einen solchen Paragraphen gibt es im Gesetz nicht. Du hast als Kind bzw. Jugendliche/r keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld. Vereinbarungen über die Höhe kannst du mit deinen Eltern aushandeln. Sprich mit ihnen darüber, was du pro Woche oder pro Monat brauchst und für welche Lebensbereiche du das Geld benötigst. Das schafft Vertrauen. Es gibt verschiedene Tabellen, in denen Empfehlungen über die Höhe der Taschengeldzahlungen gemacht werden. Exemplarisch wird hier die Orientierungstabelle des Jugendamts Nürnberg abgebildet. Sie dient allerdings nur der Orientierung und ist nicht bindend.

TASCHENGELDEMPFEHLUNGEN:

Alter Betrag
Unter 6
6 – 7
8 – 9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
1 €
2 €
3 €
14 €
16 €
20 €
22 €
25 €
30 €
35 €
45 €
70 €
wöchentliche Auszahlung
wöchentliche Auszahlung
wöchentliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung
monatliche Auszahlung

Quelle: Vgl. www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/taschengeld.pdf

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