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ICH RAUCHE HEIMLICH UND BIN ERST 15 JAHRE ALT. IST MIR DAS RAUCHEN ERLAUBT?
>>> § 9 JuSchG

Im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist dir der Erwerb und Konsum von Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt nicht für dein Zuhause. Dort obliegt die Entscheidung den Personensorgeberechtigten. Erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist dir der Erwerb und Konsum von Tabakwaren gestattet.

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