Es gibt kein generelles zeitliches Ausgehverbot oder etwas Ähnliches nach dem Jugendschutzgesetz. Der zeitliche Rahmen liegt allein im Ermessen deiner Eltern. An anderen Orten (in Gaststätten, in Diskos, im Kino usw.) ist der Aufenthalt nur nach den im Jugendschutzgesetz vorgesehenen Altersgrenzen und Zeitbeschränkungen gestattet.
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