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KANN ICH MIT 13 JAHREN EINE TANZVERANSTALTUNG IM JUGENDZENTRUM BESUCHEN?
>>> § 5 JuSchG

Ja, du kannst die Veranstaltung besuchen. Für Tanzabende, welche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe ausgerichtet werden, gelten abweichende zeitliche Bestimmungen. Kinder unter 14 Jahren dürfen solche Veranstaltungen bis 22 Uhr besuchen und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr. Diese Regelung gilt ebenfalls für Veranstaltungen der Brauchtumspflege (z. B. Karneval) und der künstlerischen Betätigung (z. B. Ballettaufführung).

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