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WIE LANGE DARF ICH MICH ALS 12-JÄHRIGER IN BEGLEITUNG IN DER KNEIPE IN UNSEREM BÜRGERHAUS AUFHALTEN?
>>> § 4 JuSchG

Du kannst dich bei einem Kneipenbesuch von deinen Eltern begleiten lassen. Dabei obliegt die Gestaltung des zeitlichen Rahmens deinen Eltern. Gleichermaßen besteht die Möglichkeit für deine Eltern, eine Person, sofern sie über 18 Jahre alt ist, zu beauftragen, zusammen mit dir die Kneipe zu besuchen und dich dort zu beaufsichtigen.

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