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DARF ICH MICH MIT 14 JAHREN ALLEINE IN EINER KNEIPE AUFHALTEN?
>>> § 4 JuSchG

Alleine darfst du dich in einer Gaststätte aufhalten, um ein Getränk oder eine Speise einzunehmen und zwar im Zeitraum zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr abends. Die Erlaubnis zum Aufenthalt beschränkt sich aber auf die Verzehrdauer der Speise oder des Getränks. So ist es dir nicht gestattet, mehrere Getränke nacheinander zu bestellen, um den Aufenthalt auszudehnen.

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