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WAS IST EINE ERZIEHUNGSBEAUFTRAGTE PERSON?
>>> § 1 JuSchG

Deine Eltern können für deine Begleitung, wenn du noch minderjährig bist, eine erziehungsbeauftragte Person schriftlich benennen, die mindestens 18 Jahre alt ist. Nach dieser Regelung werden für Kinder und Jugendliche in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bestimmte zeitliche Begrenzungen beim Besuch von Tanzveranstaltungen (Diskotheken), Gaststätten, Filmveranstaltungen und Open-Air-Veranstaltungen aufgehoben.

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