Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte eingehen zu können, wie z. B. das Unterschreiben von Verträgen. Kinder sind ab dem 7. Geburtstag eingeschränkt geschäftsfähig. Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wird die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit erreicht.
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