Unter dem Begriff strafmündig versteht man die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein. Das bedeutet, bei einem Gesetzesverstoß kannst du vor Gericht dafür bestraft werden. Erst ab dem 14. Geburtstag bist du im eingeschränkten Maß strafmündig, vorher noch nicht. Begehst du dann eine Straftat, gilt das Jugendstrafrecht. Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr kann sowohl das Jugend- als auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Erst ab dem 21. Geburtstag gilt ausschließlich das Erwachsenenstrafrecht.
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